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Ihr Medical.
Klarer Kurs.

Fliegerärztliche Untersuchungen für LAPL, Klasse 2 und Cabin Crew. Persönlich betreut und gut vorbereitet.

FlightDoc am Regio-Airport Mengen · Termine nach Vereinbarung

Wer wir sindAndrius Diksaitis
Maren Winkler
Ärzteteam & Qualifikationen

MEDICAL & TERMIN

Welche Untersuchung benötigen Sie?

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Welches Medical passt zu mir?

LAPL: für die Rechte einer LAPL-Lizenz. Klasse 2: für PPL-Rechte erforderlich; schließt LAPL-Rechte mit ein. Cabin Crew: die flugmedizinische Beurteilung für Kabinenpersonal.

Bei Unsicherheit helfen Ihre Flugschule, Ihr Arbeitgeber oder die Praxis.

Anlass Ihres Termins
Mein Medical ist abgelaufen – was wähle ich?

Wählen Sie „Folgeuntersuchung“. Klären Sie mit der Praxis, ob eine Verlängerung oder Erneuerung nötig ist und welche Befunde dafür vorliegen müssen.

Untersuchungsumfang ansehen
Untersuchungsbausteine für LAPL und Klasse 2 bei FlightDoc
UntersuchungsbausteinFolgeErst
Vorgeschichte & körperlicher Check✓Vorgesehen✓Vorgesehen
Sehprüfung✓Vorgesehen✓Vorgesehen
Labor & Ruhe-EKGNach UmfangVorgesehen
Lungenfunktion & SauerstoffsättigungBei BedarfVorgesehen
Audiometrie (Hörtest bei IR)Vor OrtVor Ort

✓ = laut Praxis vorgesehen. Der genaue Umfang richtet sich nach Medical, Berechtigung und Befund. Die Audiometrie führen wir bei FlightDoc vor Ort durch.

Ausgewählt: LAPL, Folgeuntersuchung.

VOR DEM TERMIN

Ihre Vorbereitung an einem Ort

Unterlagen, Formulare und besondere Hinweise.
Öffnen Sie die Themen, die Sie betreffen.

Bitte mitbringen

  • Personalausweis und für Ihre Untersuchung benötigter Antrag
  • Für LAPL und Klasse 2: Flugbuch, Lizenzen und bisheriges Medical, soweit vorhanden
  • Brille, Brillenpass und relevante Arztberichte

Am Untersuchungstag bitte keine Kontaktlinsen tragen und Ihre Brille mitbringen. Für die reguläre Untersuchung brauchen Sie nicht nüchtern zu kommen.

Formulare herunterladen

Besondere Hinweise

Für LAPL und Klasse 2: Augenarzt, Herz-Risiko und weitere Befunde. Die Hinweise für Cabin Crew finden Sie im letzten Thema.

Augen & BrilleErstes Medical oder veränderte Sehstärke

Vor dem ersten LAPL- oder Klasse-2-Medical: Bitte zuerst einen Augenarzttermin wahrnehmen und den ausgefüllten Untersuchungsbericht zum Medical mitbringen.

Bei einem Folge-Medical: Bei geänderter Brillenstärke, Sehverschlechterung oder einer Augenerkrankung ist ebenfalls eine augenärztliche Untersuchung vor dem Medical erforderlich. Das betrifft zum Beispiel eine neue Brille mit geänderter Sehstärke. Auch nach Augenoperationen sind passende Befunde wichtig.

Augenärztlichen Untersuchungsbericht öffnen (PDF) ↗ (neuer Tab)
Herz-Kreislauf-RisikoUnterschiede zwischen Klasse 2 und LAPL

Was wird geprüft?

CVRF steht für kardiovaskuläre Risikofaktoren – also Risiken für Herz und Gefäße. Dazu zählen zum Beispiel Rauchen, Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte und familiäre Belastung. Wir beurteilen Ihr persönliches Risiko; dafür kann ein geeigneter Risikorechner wie SCORE2 eingesetzt werden.

Was gilt für Klasse 2?

Die EASA nennt für die Risikobeurteilung folgende Mindestabstände: im Alter von 40 bis 59 Jahren alle fünf Jahre, ab 60 Jahren alle zwei Jahre. Bei bekannten Risikofaktoren können kürzere Abstände sinnvoll sein. Bei einer Häufung von zwei oder mehr Risikofaktoren ist eine weiterführende Herz-Kreislauf-Beurteilung vorgesehen.

Und beim LAPL?

Beim LAPL richtet sich die Herz-Kreislauf-Beurteilung nach dem individuellen Risiko und Befund. Eine Häufung von Risikofaktoren erfordert eine entsprechende Abklärung. Die festen Klasse-2-Abstände gelten hier nicht pauschal.

Die Altersgrenze 50 hat beim LAPL eine andere Bedeutung: Ab diesem Alter umfasst jede Folgebeurteilung mindestens körperliche Untersuchung, Blutdruck, Urin, Seh- und Hörvermögen. Daraus ergibt sich keine allgemeine CVRF-Startgrenze von 50 Jahren.

Was muss ich mitbringen?

Bringen Sie vorhandene Laborwerte, insbesondere Blutfettwerte, Ihre Medikamentenliste und relevante internistische oder kardiologische Berichte mit. Ob zusätzliche Werte benötigt werden, klären wir vorab.

Quellen: EASA AMC2 MED.B.010(b)(1) – Klasse 2 ↗ (neuer Tab); MED.B.095(c) und AMC2 MED.B.095(b)(1) – LAPL ↗ (neuer Tab).

Schlafapnoe / OSASSchnarchen, Atemaussetzer oder Tagesmüdigkeit

Worum geht es?

Bei einer obstruktiven Schlafapnoe wird die Atmung im Schlaf wiederholt unterbrochen. Lautes Schnarchen, beobachtete Atemaussetzer oder ausgeprägte Tagesmüdigkeit sind wichtige Hinweise. Auch Übergewicht, Bluthochdruck sowie bestimmte Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen können das Risiko erhöhen.

Wann ist ein Check sinnvoll?

Für Klasse 2 und LAPL richtet sich die Abklärung nach Beschwerden und Risikofaktoren. Sprechen Sie Auffälligkeiten daher bei jedem Medical an, auch in jüngeren Jahren.

Wie läuft die Abklärung ab?

Wir besprechen Ihre Schlafgewohnheiten und Beschwerden und erfassen die Risikofaktoren. Fragebögen wie STOP-BANG oder die Epworth-Schläfrigkeitsskala können bei der Einschätzung helfen. Bei Bedarf folgt eine weiterführende schlafmedizinische Untersuchung.

Wenn bereits eine Schlafapnoe behandelt wird, bringen Sie aktuelle Befunde und Therapienachweise mit, zum Beispiel zu einer CPAP-Behandlung. Für die Tauglichkeitsbeurteilung kommt es auf eine ausreichend wirksame Behandlung an.

Zur Altersgrenze 60: Die ausdrückliche EASA-Vorgabe für ein OSA-Screening bei der ersten Verlängerung oder Erneuerung nach 60 betrifft Klasse-1-Inhaber im einpilotenbetriebenen Rettungshubschraubereinsatz (HEMS). Sie ist keine allgemeine Altersregel für Klasse 2 oder LAPL.

Quellen: EASA MED.B.015(ba) – Sonderfall HEMS ↗ (neuer Tab); AMC2 MED.B.015(h) und GM1 MED.B.015 – Klasse 2 / Screening ↗ (neuer Tab); AMC3 MED.B.095(f) – LAPL ↗ (neuer Tab).

KontrastsehenZusätzlich zur normalen Sehschärfe

Was bedeutet Kontrastsehen?

Kontrastsehen ist die Fähigkeit, auch geringe Helligkeitsunterschiede zu erkennen. Das ist zum Beispiel bei ungünstigen Sichtverhältnissen wichtig und wird durch den normalen Sehschärfentest allein nicht vollständig erfasst.

Was gilt für Klasse 2?

Die EASA sieht die Kontrastsehprüfung bei über 60-Jährigen als Bestandteil der routinemäßigen Augenprüfung vor. In der Originalregel steht „above the age of 60“. Die Prüfung gehört damit zur Routine bei den entsprechenden Folgeuntersuchungen.

Und beim LAPL?

Beim LAPL gelten die eigenen Vorgaben zum Sehvermögen. Zusätzliche Untersuchungen richten sich nach Sehfunktion, Vorgeschichte und Befund. Die feste Klasse-2-Altersregel wird nicht pauschal auf das LAPL übertragen.

Was sollten Sie vor dem Termin klären?

Bringen Sie vorhandene Augenbefunde und Ihre Brille mit. Besprechen Sie vorab mit uns, welche Kontrastsehprüfung und gegebenenfalls welcher augenärztliche Nachweis für Ihr Medical benötigt werden. Das ist besonders bei neuen Sehproblemen oder nach einer Augenoperation wichtig.

Quellen: EASA AMC2 MED.B.070(b)(4) – Klasse 2 ↗ (neuer Tab); AMC13 MED.B.095 – LAPL ↗ (neuer Tab); LBA FAQ Augen, insbesondere Frage 2 ↗ (neuer Tab).

Weitere ArztberichteHNO, Vorerkrankungen und Operationen
  • HNO-ärztlich: bei Hörminderung, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen oder länger bestehenden Beschwerden an Nase und Nebenhöhlen.
  • Weitere Facharztberichte: bei relevanten Erkrankungen, Klinikaufenthalten oder Operationen – beispielsweise zu Herz, Diabetes, Bluthochdruck, Gelenkersatz oder Schlafapnoe.

Welche ergänzenden Facharztbefunde Sie benötigen, klären wir individuell.

Alle Formulare auf dieser Seite öffnen ↓
Cabin CrewVorbereitung und medizinische Beurteilung für Kabinenpersonal

FlightDoc bietet Erst- und Folgebeurteilungen für Kabinenpersonal an. Bitte bringen Sie Ihren Brillenpass, vorhandene Laborwerte, relevante Facharztberichte und einen vorhandenen Cabin Crew Medical Report mit.

Bei der Erstbeurteilung gehören die medizinische Vorgeschichte und eine klinische Untersuchung dazu, unter anderem von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, HNO und Sehvermögen einschließlich Farberkennen. Bei Folgebeurteilungen wird der zusätzliche Untersuchungsumfang individuell festgelegt.

Sie erhalten nach der Beurteilung ein ärztliches Gutachten für Kabinenpersonal (Cabin Crew Medical Report). Welche ergänzenden Befunde benötigt werden, klären wir vorab mit Ihnen.

Termin und Umfang mit der Praxis klären ↗
Originalquellen und Prüfstand

Abgeglichen am 21. Oktober 2026 mit der EASA-Ausgabe der Easy Access Rules for Aircrew vom 16. Oktober 2026 und den öffentlich zugänglichen LBA-Hinweisen.

Die EASA-Angaben zu Kontrollabständen sind als AMC zur Durchführung der Tauglichkeitsbeurteilung veröffentlicht. Konkrete Messverfahren und zusätzliche Befunde stimmen wir anhand der für Ihren Fall maßgeblichen behördlichen Vorgaben ab.

AUS UNSERER PRAXIS

Praxisnews

Website aktualisiert

Übersichtlicher zu Ihrem Medical

Die Vorbereitung ist jetzt gebündelt: Unterlagen, Formulare und medizinische Hinweise stehen zusammen. Die ausführlichen Informationen öffnen Sie bei Bedarf.

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MEDIZIN & FLIEGEREI

Ihr Ärzteteam bei FlightDoc

Ärztliche Erfahrung und eigene Erfahrung im Cockpit.

Andrius Diksaitis

Andrius Diksaitis

Facharzt für Allgemeinmedizin und Anästhesiologie

Ärztliche Erfahrung in Allgemeinmedizin, Anästhesie und Notfallmedizin. Er fliegt seit 1998 und besitzt seit 2004 die Berufspilotenlizenz CPL.

Maren Winkler

Maren Winkler

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Systemischer Coach

Langjährige ärztliche Erfahrung und ein eigener Blick aus dem Cockpit: Sie fliegt seit 2000 mit der Privatpilotenlizenz PPL.

Zur Website von Maren Winkler ↗ (neuer Tab)

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