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Vorbereitung & Formulare ansehenFLIEGERÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGSSTELLE
Flugmedizin am Regio-Airport Mengen. Für LAPL, Klasse 2 und Cabin Crew – mit klarer Vorbereitung und persönlicher ärztlicher Betreuung.
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Fachärztliche Kompetenz und eigene Flugerfahrung. Unser Ärzteteam verbindet medizinische Erfahrung mit der Perspektive aus dem Cockpit.
Unser Ärzteteam kennenlernenDIE PASSENDE UNTERSUCHUNG
Erst die Untersuchung wählen.
Dann den Anlass Ihres Termins.
Noch unsicher? Orientieren Sie sich an Ihrer Lizenz oder Tätigkeit. Ihre Flugschule, Ihr Arbeitgeber oder die Praxis helfen bei Fragen.
„Initial“ bezeichnet die Erstuntersuchung für die ausgewählte Klasse.
FlightDoc verlangt bei LAPL und Klasse 2 vorab eine augenärztliche Untersuchung. Den ausgefüllten Befund bitte zum Termin mitbringen.
Augenärztliches Formular öffnen (PDF) (neuer Tab)Bitte vorab zum Augenarzt – auch beim Folge-Medical. Das gilt ebenso bei einer Augenerkrankung. Bringen Sie den ausgefüllten Augenbefund mit.
Alle Hinweise zu Augen & Brille lesenBringen Sie Ihren Brillenpass, vorhandene Laborwerte und relevante Arztberichte mit. Einen vorhandenen Cabin Crew Medical Report bitte ebenfalls mitbringen. Welche zusätzlichen Befunde Sie benötigen, klären wir vor dem Termin.
Vorbereitung für Cabin Crew ansehen ↓Wählen Sie „Folgeuntersuchung“. Klären Sie mit der Praxis, ob eine Verlängerung oder Erneuerung nötig ist und welche Befunde dafür vorliegen müssen.
Ausgewählt: LAPL, Folgeuntersuchung.
LEISTUNGEN & KOSTEN
Der genaue Umfang wird ärztlich festgelegt.
Einzelne Zusatzbefunde können nötig sein.
| Untersuchungsbaustein | Folge | Erst |
|---|---|---|
| Vorgeschichte & körperlicher Check | ✓Vorgesehen | ✓Vorgesehen |
| Sehprüfung | ✓Vorgesehen | ✓Vorgesehen |
| Labor & Ruhe-EKG | Nach Umfang | Vorgesehen |
| Lungenfunktion & Sauerstoffsättigung | Bei Bedarf | Vorgesehen |
| Augenärztlicher Vorbefund | Bei Sehänderung | Vorab nötig |
| Audiometrie (Hörtest bei IR) | Vor Ort | Vor Ort |
| Herz-Risiko, Schlafapnoe & Kontrastsehen | Individuell | Individuell |
✓ = laut Praxis vorgesehen. Der genaue Umfang richtet sich nach Medical, Berechtigung und Befund. Die Audiometrie führen wir bei FlightDoc vor Ort durch. Altersgrenzen und Unterschiede zwischen Klasse 2 und LAPL ansehen ↓
| Untersuchungsbaustein | Folge | Erst |
|---|---|---|
| Medizinische Vorgeschichte & Beurteilung | Vorgesehen | Vorgesehen |
| Klinische Untersuchung, unter anderem Herz, Lunge & Bewegungsapparat | Bei Bedarf | Vorgesehen |
| Sehvermögen, Farberkennen & HNO | Nach Umfang | Vorgesehen |
| Zusätzliche Untersuchungen, z. B. EKG oder Labor | Nach Vorgabe | Nach Vorgabe |
| Ärztliches Gutachten für Kabinenpersonal | Vorgesehen | Vorgesehen |
Bei der Erstbeurteilung ist eine klinische Untersuchung vorgesehen. Bei Folgebeurteilungen richtet sich der zusätzliche Umfang nach Vorgeschichte, Befund und den geltenden Anforderungen. Grundlage: EASA MED.C.025 und MED.C.030 (PDF) ↗ (neuer Tab).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem erforderlichen Untersuchungsumfang.
Für eine persönliche Kostenauskunft zu Ihrer Untersuchung wenden Sie sich bitte vor dem Termin an die Praxis.
Kosten bei FlightDoc erfragenAUS UNSERER PRAXIS
Aus unserer Praxis – und alles Wichtige
für Ihre Vorbereitung.
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Vorbereitung & Formulare ansehenDen Hörtest führen wir in unserer Praxis in Mengen durch. Ob eine Audiometrie zu Ihrem Medical gehört, richtet sich nach dem erforderlichen Untersuchungsumfang und Ihrer Berechtigung.
Zu den UntersuchungsleistungenFÜR IHRE VORBEREITUNG
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Ausführliche Erklärungen und Formulare finden Sie direkt darunter.
Klasse 2 und LAPL haben unterschiedliche Anforderungen. Bei Klasse 2 beginnt die regelmäßige Herz-Risikobeurteilung ab 40 Jahren; bei über 60-Jährigen gehört auch die Kontrastsehprüfung zur Routine. Ein Schlafapnoe-Check richtet sich bei Klasse 2 und LAPL nach Beschwerden und Risiken.
| Check | Klasse 2 | LAPL |
|---|---|---|
| Herz-Risiko CVRF | 40–59 Jahre: mindestens alle 5 Jahre. Ab 60: mindestens alle 2 Jahre. Bei Risiken gegebenenfalls häufiger. | Nach persönlichem Risiko und Befund. Eine Häufung von Risikofaktoren erfordert eine Herz-Kreislauf-Beurteilung. |
| Schlafapnoe OSAS | Bei Hinweisen oder Risikofaktoren – unabhängig vom Alter. | Bei Hinweisen oder Risikofaktoren – unabhängig vom Alter. |
| Kontrastsehen | Bei über 60-Jährigen Bestandteil der routinemäßigen Augenprüfung. | Zusätzliche Prüfung nach Sehfunktion und Befund; keine pauschale Übernahme der Klasse-2-Altersregel. |
Die Abstände des Herz-Risikochecks sind von der Gültigkeitsdauer Ihres Medicals zu unterscheiden. Welche Befunde für Ihren Termin erforderlich sind, klären wir individuell.
Originalquellen und Prüfstand ansehen ↓Hier finden Sie die ausführlichen Hinweise direkt auf dieser Seite. Öffnen Sie das passende Thema oder lassen Sie alle Hinweise anzeigen.
Vor dem ersten LAPL- oder Klasse-2-Medical: Bitte zuerst einen Augenarzttermin wahrnehmen und den ausgefüllten Untersuchungsbericht zum Medical mitbringen.
Bei einem Folge-Medical: Bei geänderter Brillenstärke, Sehverschlechterung oder einer Augenerkrankung ist ebenfalls eine augenärztliche Untersuchung vor dem Medical erforderlich. Das betrifft zum Beispiel eine neue Brille mit geänderter Sehstärke. Auch nach Augenoperationen sind passende Befunde wichtig.
Bringen Sie Ihre Brille und, soweit vorhanden, den Brillenpass mit. Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen.
Augenärztlichen Untersuchungsbericht öffnen (PDF) ↗ (neuer Tab)CVRF steht für kardiovaskuläre Risikofaktoren – also Risiken für Herz und Gefäße. Dazu zählen zum Beispiel Rauchen, Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte und familiäre Belastung. Wir beurteilen Ihr persönliches Risiko; dafür kann ein geeigneter Risikorechner wie SCORE2 eingesetzt werden.
Die EASA nennt für die Risikobeurteilung folgende Mindestabstände: im Alter von 40 bis 59 Jahren alle fünf Jahre, ab 60 Jahren alle zwei Jahre. Bei bekannten Risikofaktoren können kürzere Abstände sinnvoll sein. Bei einer Häufung von zwei oder mehr Risikofaktoren ist eine weiterführende Herz-Kreislauf-Beurteilung vorgesehen.
Beim LAPL richtet sich die Herz-Kreislauf-Beurteilung nach dem individuellen Risiko und Befund. Eine Häufung von Risikofaktoren erfordert eine entsprechende Abklärung. Die festen Klasse-2-Abstände gelten hier nicht pauschal.
Die Altersgrenze 50 hat beim LAPL eine andere Bedeutung: Ab diesem Alter umfasst jede Folgebeurteilung mindestens körperliche Untersuchung, Blutdruck, Urin, Seh- und Hörvermögen. Daraus ergibt sich keine allgemeine CVRF-Startgrenze von 50 Jahren.
Bringen Sie vorhandene Laborwerte, insbesondere Blutfettwerte, Ihre Medikamentenliste und relevante internistische oder kardiologische Berichte mit. Ob zusätzliche Werte benötigt werden, klären wir vorab.
Quellen: EASA AMC2 MED.B.010(b)(1) – Klasse 2 ↗ (neuer Tab); MED.B.095(c) und AMC2 MED.B.095(b)(1) – LAPL ↗ (neuer Tab).
Bei einer obstruktiven Schlafapnoe wird die Atmung im Schlaf wiederholt unterbrochen. Lautes Schnarchen, beobachtete Atemaussetzer oder ausgeprägte Tagesmüdigkeit sind wichtige Hinweise. Auch Übergewicht, Bluthochdruck sowie bestimmte Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen können das Risiko erhöhen.
Für Klasse 2 und LAPL richtet sich die Abklärung nach Beschwerden und Risikofaktoren. Sprechen Sie Auffälligkeiten daher bei jedem Medical an, auch in jüngeren Jahren.
Wir besprechen Ihre Schlafgewohnheiten und Beschwerden und erfassen die Risikofaktoren. Fragebögen wie STOP-BANG oder die Epworth-Schläfrigkeitsskala können bei der Einschätzung helfen. Bei Bedarf folgt eine weiterführende schlafmedizinische Untersuchung.
Wenn bereits eine Schlafapnoe behandelt wird, bringen Sie aktuelle Befunde und Therapienachweise mit, zum Beispiel zu einer CPAP-Behandlung. Für die Tauglichkeitsbeurteilung kommt es auf eine ausreichend wirksame Behandlung an.
Zur Altersgrenze 60: Die ausdrückliche EASA-Vorgabe für ein OSA-Screening bei der ersten Verlängerung oder Erneuerung nach 60 betrifft Klasse-1-Inhaber im einpilotenbetriebenen Rettungshubschraubereinsatz (HEMS). Sie ist keine allgemeine Altersregel für Klasse 2 oder LAPL.
Quellen: EASA MED.B.015(ba) – Sonderfall HEMS ↗ (neuer Tab); AMC2 MED.B.015(h) und GM1 MED.B.015 – Klasse 2 / Screening ↗ (neuer Tab); AMC3 MED.B.095(f) – LAPL ↗ (neuer Tab).
Kontrastsehen ist die Fähigkeit, auch geringe Helligkeitsunterschiede zu erkennen. Das ist zum Beispiel bei ungünstigen Sichtverhältnissen wichtig und wird durch den normalen Sehschärfentest allein nicht vollständig erfasst.
Die EASA sieht die Kontrastsehprüfung bei über 60-Jährigen als Bestandteil der routinemäßigen Augenprüfung vor. In der Originalregel steht „above the age of 60“. Die Prüfung gehört damit zur Routine bei den entsprechenden Folgeuntersuchungen.
Beim LAPL gelten die eigenen Vorgaben zum Sehvermögen. Zusätzliche Untersuchungen richten sich nach Sehfunktion, Vorgeschichte und Befund. Die feste Klasse-2-Altersregel wird nicht pauschal auf das LAPL übertragen.
Bringen Sie vorhandene Augenbefunde und Ihre Brille mit. Besprechen Sie vorab mit uns, welche Kontrastsehprüfung und gegebenenfalls welcher augenärztliche Nachweis für Ihr Medical benötigt werden. Das ist besonders bei neuen Sehproblemen oder nach einer Augenoperation wichtig.
Quellen: EASA AMC2 MED.B.070(b)(4) – Klasse 2 ↗ (neuer Tab); AMC13 MED.B.095 – LAPL ↗ (neuer Tab); LBA FAQ Augen, insbesondere Frage 2 ↗ (neuer Tab).
Die Audiometrie selbst führen wir bei FlightDoc vor Ort durch. Welche ergänzenden Facharztbefunde Sie benötigen, klären wir individuell.
Alle Formulare auf dieser Seite öffnen ↓Abgeglichen am 21. Oktober 2026 mit der EASA-Ausgabe der Easy Access Rules for Aircrew vom 16. Oktober 2026 und den öffentlich zugänglichen LBA-Hinweisen.
Die EASA-Angaben zu Kontrollabständen sind als AMC zur Durchführung der Tauglichkeitsbeurteilung veröffentlicht. Konkrete Messverfahren und zusätzliche Befunde stimmen wir anhand der für Ihren Fall maßgeblichen behördlichen Vorgaben ab.
VOR DEM TERMIN
Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick. So kommen Sie vorbereitet zu Ihrer Untersuchung.
Zu den FormularenAm Untersuchungstag bitte keine Kontaktlinsen tragen und Ihre Brille mitbringen. Für die reguläre Untersuchung brauchen Sie nicht nüchtern zu kommen.
Vor dem ersten LAPL- oder Klasse-2-Medical und bei veränderter Sehstärke oder einer Augenerkrankung: Augenarzttermin vor dem Medical einplanen und den ausgefüllten Befund mitbringen.
Vollständige Hinweise zu Augen & Brille lesen ↑
Augenärztliches Formular öffnen (PDF) ↗ (neuer Tab)Bringen Sie vorhandene Laborwerte, Ihre Medikamentenliste und relevante Facharztberichte mit. Bei behandelter Schlafapnoe bitte auch aktuelle Befunde und Therapienachweise mitbringen.
Welche zusätzlichen Checks anstehen, hängt von Medical, Alter und persönlichem Befund ab. Die Unterschiede zwischen Klasse 2 und LAPL im Überblick ↑
Die Terminvergabe läuft über den externen Anbieter Acuity Scheduling. Bei Wartungen oder Störungen können Sie Termine direkt mit der Praxis vereinbaren: 0179 2178679 oder info@flightdoc.net.
Ob eine Störung bekannt ist, sehen Sie auf der Statusseite von Acuity ↗ (neuer Tab).
Falls das externe Buchungsportal auf dem Handy nicht lädt, versuchen Sie den Browsermodus „Desktop-Website anfordern“ oder einen Computer. Sie können Ihren Termin auch telefonisch oder per E-Mail anfragen.
Hier können Sie die Unterlagen direkt öffnen und herunterladen. Welche Fragebögen und Facharztberichte Sie benötigen, richtet sich nach Ihrer Untersuchung.
FlightDoc bietet Erst- und Folgebeurteilungen für Kabinenpersonal an. Bitte bringen Sie Ihren Brillenpass, vorhandene Laborwerte, relevante Facharztberichte und einen vorhandenen Cabin Crew Medical Report mit.
Bei der Erstbeurteilung gehören die medizinische Vorgeschichte und eine klinische Untersuchung dazu, unter anderem von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, HNO und Sehvermögen einschließlich Farberkennen. Bei Folgebeurteilungen wird der zusätzliche Untersuchungsumfang individuell festgelegt.
Sie erhalten nach der Beurteilung ein ärztliches Gutachten für Kabinenpersonal (Cabin Crew Medical Report). Welche ergänzenden Befunde benötigt werden, klären wir vorab mit Ihnen.
Termin und Umfang mit der Praxis klären ↗MEDIZIN & FLIEGEREI
Ärztliche Erfahrung und
eigene Erfahrung im Cockpit.

Facharzt für Allgemeinmedizin und Anästhesiologie
Ärztliche Erfahrung in Allgemeinmedizin, Anästhesie und Notfallmedizin. Er fliegt seit 1998 und besitzt seit 2004 die Berufspilotenlizenz CPL.

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Systemischer Coach
Langjährige ärztliche Erfahrung und ein eigener Blick aus dem Cockpit: Sie fliegt seit 2000 mit der Privatpilotenlizenz PPL.
Zur Website von Maren Winkler ↗ (neuer Tab)SO FINDEN SIE UNS
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Regio-Airport Mengen
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FLIGHTDOC · REGIO-AIRPORT MENGEN
Flugplatz 36 · 88512 Mengen
Termine nach Vereinbarung
Freiberuflich geführte fliegerärztliche Untersuchungsstelle
Andrius Diksaitis und Maren Winkler
Flugplatz 36
88512 Mengen
Deutschland
Telefon: 0179 2178679
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Andrius Diksaitis: Arzt.
Maren Winkler: Ärztin.
Die ärztlichen Berufsbezeichnungen wurden beiden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Andrius Diksaitis: Facharzt für Allgemeinmedizin und Anästhesiologie.
Maren Winkler: Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie.
Zusätzliche Tätigkeit von Maren Winkler: systemischer Coach.
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 76989-0
E-Mail: info@laek-bw.de
Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg ↗ (neuer Tab)
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 6 – Flugmedizin
38144 Braunschweig
Telefon: 0531 2355-4680
E-Mail: flugmedizin@lba.de
Flugmedizin beim Luftfahrt-Bundesamt ↗ (neuer Tab)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind über die Arztrechtsammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ↗ (neuer Tab) zugänglich.
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