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Für Klasse 2 und LAPL: AUGENARZTUNTERSUCHUNG zwingend VOR dem Fliegerarzttermin erforderlich BEI ERSTUNTERSUCHUNG. Bitte unbedingt das LBA Formular benützen ( unter Formulare downloadbar)
AKTUELLE NEWS:
Stand August 2025
Information zu aktuellen Änderungen der EASA-Regularien für flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen
Liebe Pilotinnen und Piloten,
Wichtige Änderungen bei flugmedizinischen Untersuchungen:
Klasse 2 & LAPL: Score2, OSAS-Screening, Kontrastsehen und Mitbringpflichten
(mit Quellenangaben gemäß EASA-MED)
1. Kardiovaskuläres Risiko-Assessment (Score2)
Gemäß AMC1 MED.B.001 (MEDICAL EXAMINATIONS) ist für Inhaber eines Klasse-2-Medicals ab dem 40. Lebensjahr in festgelegten Intervallen ein kardiovaskuläres Risiko-Screening vorgeschrieben:
Klasse 2:
- Alter 40–59 Jahre: alle 5 Jahre
- ab 60 Jahren: alle 2 Jahre
LAPL:
- Laut AMC1 MED.B.001 (b)(2) nur bei medizinischer Indikation (z. B. Bluthochdruck, Diabetes, familiäre kardiovaskuläre Belastung)
Das Risiko wird mittels SCORE2-Verfahren berechnet – ein von europäischen Fachgesellschaften entwickelter Algorithmus zur Einschätzung des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Untersuchungsinhalte bei uns:
- Blutabnahme zur Bestimmung der Blutfettwerte (Cholesterin, LDL etc.)
- Erfassung weiterer Parameter: Alter, Geschlecht, Blutdruck, Raucherstatus, evtl. Blutzucker
🔗 Rechtsgrundlage: AMC1 MED.B.001; GM1 MED.B.001 (a)(5); Annex IV Part-MED
Aktuell liegen
noch keine Schwellenwerte seitens des LBA vor, ab wann eine zwingende Weiterleitung (z. B. an Kardiologie) erforderlich ist.
Wir beraten individuell und leiten bei erhöhtem Risiko ggf. weiter.
2. OSAS-Screening (Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom)
Ein Screening auf OSAS ist ebenfalls gemäß EASA-MED für Klasse 2 und LAPL unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Klasse 2:
Pflicht-Screening bei folgenden Risikofaktoren (laut AMC1 MED.B.001 (b)(3)):
- BMI > 35
- auffällige Tagesschläfrigkeit (z. B. Epworth Sleepiness Scale > 10)
- Schnarchen oder Hinweise auf Atemaussetzer
- bekannte kardiovaskuläre Erkrankungen
LAPL:
Laut AMC1 MED.B.001 (b)(2) erfolgt die Abklärung nur bei begründetem Verdacht oder Risikokonstellationen.
Wir verwenden standardisierte Screening-Instrumente wie:
- Epworth-Schläfrigkeitsskala
- ggf. ambulante Polygraphie oder Überweisung zur weiterführenden Diagnostik
🔗 Rechtsgrundlage:
AMC1 MED.B.001 (b)(2) und (b)(3);
GM1 MED.B.001 – Hinweise zur OSAS-Erkennung
3. Kontrastsehfähigkeit ab 60 Jahren (Klasse 2)
Für Inhaber eines Klasse-2-Medicals ist ab dem 60. Lebensjahr eine regelmäßige Überprüfung der Kontrastsehfähigkeit verbindlich vorgeschrieben.
Diese erfolgt bei uns mittels standardisierter Sehtestverfahren. Die Ergebnisse werden dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermittelt.
🔗 Rechtsgrundlage:
AMC1 MED.B.070 (b) (Sehvermögen – Kontrastempfindlichkeit bei älteren Bewerbern)
Aktuell hat das LBA noch keine Schwellenwerte für Ablehnung oder Auflagen bei eingeschränktem Kontrastsehen bekannt gegeben. Eine Einzelfallbewertung erfolgt im Bedarfsfall.
4. Wichtige Unterlagen – bitte mitbringen:
a) Augenärztliche und HNO-Formulare
(bitte vollständig ausgefüllt mitbringen, sofern zutreffend):
- Augenärztlich:
- bei Sehveränderungen
- nach Augenoperationen
- bei IFR-Berechtigung
- HNO-ärztlich:
- bei Hörminderung, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, chronischer Rhinitis oder Sinusitis
b) Weitere medizinisch relevante Facharztbefunde:
- Internistisch: z. B. bei Diabetes, Hypertonie
- Kardiologisch: z. B. bei V.a. ischämische Herzkrankheit, Rhythmusstörungen
- Orthopädisch / chirurgisch: z. B. bei Endoprothesen, WS-OPs
- Schlafmedizinisch: bei bestehender OSAS-Diagnose oder laufender Therapie (z. B. CPAP)
Hinweis:
Die
medizinischen Anforderungen und Dokumentationspflichten im Rahmen der EASA-MED-Regularien werden kontinuierlich erweitert.
Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen mit, um Ihre Untersuchung zügig und vollständig durchführen zu können.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung!
Quellen (Auszug):
- Annex IV (Part-MED) zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
- AMC/GM to Part-MED – Acceptable Means of Compliance and Guidance Material
EASA Dokumentation online einsehbar: https://www.easa.europa.eu/en/document-library - Spezifisch relevante Abschnitte:
- AMC1 MED.B.001 (Medical Examinations)
- GM1 MED.B.001 (Score2, OSAS, BMI etc.)
- AMC1 MED.B.070 (Vision Testing)
🔎 KKurz & knapp – Was ändert sich bei Klasse 2 & LAPL?
✅ Herz-Risiko-Test (Score2):
- Ab 40 Jahren alle 5 Jahre, ab 60 Jahren alle 2 Jahre (Klasse 2)
- Bei LAPL nur, wenn Sie Risikofaktoren haben (z. B. Bluthochdruck, Übergewicht)
🫁 Schlafapnoe-Check (OSAS):
- Wenn Sie schnarchen, tagsüber oft müde sind oder Übergewicht (BMI > 35) haben
- Wir machen bei Bedarf einen kurzen Test (Epworth-Fragebogen) – ggf. Überweisung
👁️🗨️ Kontrastsehen ab 60 Jahren (Klasse 2):
- Muss ab 60 regelmäßig geprüft werden
- Machen wir direkt vor Ort
📋 Wichtig: Bitte bringen Sie mit:
- Falls nötig: Augenarzt- & HNO-Formulare
- Wichtige Arztberichte (Diabetes, Herz, OPs, Schlafapnoe, usw.)
💡 Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller geht's!
Danke für Ihre Mitarbeit!

Image: Shutterstock
Andrius Diksaitis
