Zufahrtsbeschränkung:

Wenn Sie vor der verschlossenen Schranke stehen, bitte kurzer Anruf auf 0179/21 78 679

Wir öffnen dann für Sie!

ACHTUNG: Die Terminvergabe funktioniert NUR im Desktop Modus, also auch NUR im Smartphone wenn dieser eingestellt ist. Sonst sehen Sie da eine leere Seite....


Terminvergabe: Wir haben uns entschlossen ein modernes Online Terminvergabesystem zu benutzen. Sie können die freien Termine jederzeit einsehen und 24/7 buchen. Wir bekommen dann sofort vom Buchungssystem Mail und auch eine direkte Einwahl in unser Kalendersystem. Sie bekommen natürlich umgegehend eine Mail Quittung. So einfach wie ein Friseurbesuch einbuchen.....


Für Klasse 2 und LAPL: AUGENARZTUNTERSUCHUNG zwingend VOR dem Fliegerarzttermin erforderlich BEI ERSTUNTERSUCHUNG. Bitte unbedingt das LBA Formular benützen ( unter Formulare downloadbar)




AKTUELLE NEWS:

Stand August 2025


Information zu aktuellen Änderungen der EASA-Regularien für flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen

Liebe Pilotinnen und Piloten,
Wichtige Änderungen bei flugmedizinischen Untersuchungen:

Klasse 2 & LAPL: Score2, OSAS-Screening, Kontrastsehen und Mitbringpflichten

(mit Quellenangaben gemäß EASA-MED)

1. Kardiovaskuläres Risiko-Assessment (Score2)

Gemäß AMC1 MED.B.001 (MEDICAL EXAMINATIONS) ist für Inhaber eines Klasse-2-Medicals ab dem 40. Lebensjahr in festgelegten Intervallen ein kardiovaskuläres Risiko-Screening vorgeschrieben:

Klasse 2:

  • Alter 40–59 Jahre: alle 5 Jahre
  • ab 60 Jahren: alle 2 Jahre

LAPL:

  • Laut AMC1 MED.B.001 (b)(2) nur bei medizinischer Indikation (z. B. Bluthochdruck, Diabetes, familiäre kardiovaskuläre Belastung)


Das Risiko wird mittels SCORE2-Verfahren berechnet – ein von europäischen Fachgesellschaften entwickelter Algorithmus zur Einschätzung des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Untersuchungsinhalte bei uns:

  • Blutabnahme zur Bestimmung der Blutfettwerte (Cholesterin, LDL etc.)
  • Erfassung weiterer Parameter: Alter, Geschlecht, Blutdruck, Raucherstatus, evtl. Blutzucker
🔗 Rechtsgrundlage: AMC1 MED.B.001; GM1 MED.B.001 (a)(5); Annex IV Part-MED

Aktuell liegen noch keine Schwellenwerte seitens des LBA vor, ab wann eine zwingende Weiterleitung (z. B. an Kardiologie) erforderlich ist.
Wir beraten individuell und leiten bei erhöhtem Risiko ggf. weiter.

2. OSAS-Screening (Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom)

Ein Screening auf OSAS ist ebenfalls gemäß EASA-MED für Klasse 2 und LAPL unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.

Klasse 2:

Pflicht-Screening bei folgenden Risikofaktoren (laut AMC1 MED.B.001 (b)(3)):

  • BMI > 35
  • auffällige Tagesschläfrigkeit (z. B. Epworth Sleepiness Scale > 10)
  • Schnarchen oder Hinweise auf Atemaussetzer
  • bekannte kardiovaskuläre Erkrankungen

LAPL:

Laut AMC1 MED.B.001 (b)(2) erfolgt die Abklärung nur bei begründetem Verdacht oder Risikokonstellationen.

Wir verwenden standardisierte Screening-Instrumente wie:

  • Epworth-Schläfrigkeitsskala
  • ggf. ambulante Polygraphie oder Überweisung zur weiterführenden Diagnostik
🔗 Rechtsgrundlage:
AMC1 MED.B.001 (b)(2) und (b)(3);
GM1 MED.B.001 – Hinweise zur OSAS-Erkennung

3. Kontrastsehfähigkeit ab 60 Jahren (Klasse 2)

Für Inhaber eines Klasse-2-Medicals ist ab dem 60. Lebensjahr eine regelmäßige Überprüfung der Kontrastsehfähigkeit verbindlich vorgeschrieben.

Diese erfolgt bei uns mittels standardisierter Sehtestverfahren. Die Ergebnisse werden dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermittelt.


🔗 Rechtsgrundlage:
AMC1 MED.B.070 (b) (Sehvermögen – Kontrastempfindlichkeit bei älteren Bewerbern)

Aktuell hat das LBA noch keine Schwellenwerte für Ablehnung oder Auflagen bei eingeschränktem Kontrastsehen bekannt gegeben. Eine Einzelfallbewertung erfolgt im Bedarfsfall.

4. Wichtige Unterlagen – bitte mitbringen:

a) Augenärztliche und HNO-Formulare

(bitte vollständig ausgefüllt mitbringen, sofern zutreffend):

  • Augenärztlich:
  • bei Sehveränderungen
  • nach Augenoperationen
  • bei IFR-Berechtigung
  • HNO-ärztlich:
  • bei Hörminderung, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, chronischer Rhinitis oder Sinusitis

b) Weitere medizinisch relevante Facharztbefunde:

  • Internistisch: z. B. bei Diabetes, Hypertonie
  • Kardiologisch: z. B. bei V.a. ischämische Herzkrankheit, Rhythmusstörungen
  • Orthopädisch / chirurgisch: z. B. bei Endoprothesen, WS-OPs
  • Schlafmedizinisch: bei bestehender OSAS-Diagnose oder laufender Therapie (z. B. CPAP)

Hinweis:

Die medizinischen Anforderungen und Dokumentationspflichten im Rahmen der EASA-MED-Regularien werden kontinuierlich erweitert.
Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen mit, um Ihre Untersuchung zügig und vollständig durchführen zu können.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung!

Quellen (Auszug):


🔎 K
Kurz & knapp – Was ändert sich bei Klasse 2 & LAPL?

Herz-Risiko-Test (Score2):

  • Ab 40 Jahren alle 5 Jahre, ab 60 Jahren alle 2 Jahre (Klasse 2)
  • Bei LAPL nur, wenn Sie Risikofaktoren haben (z. B. Bluthochdruck, Übergewicht)

🫁 Schlafapnoe-Check (OSAS):

  • Wenn Sie schnarchen, tagsüber oft müde sind oder Übergewicht (BMI > 35) haben
  • Wir machen bei Bedarf einen kurzen Test (Epworth-Fragebogen) – ggf. Überweisung

👁️‍🗨️ Kontrastsehen ab 60 Jahren (Klasse 2):

  • Muss ab 60 regelmäßig geprüft werden
  • Machen wir direkt vor Ort

📋 Wichtig: Bitte bringen Sie mit:

  • Falls nötig: Augenarzt- & HNO-Formulare
  • Wichtige Arztberichte (Diabetes, Herz, OPs, Schlafapnoe, usw.)

💡 Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller geht's!
Danke für Ihre Mitarbeit!


Image: Shutterstock



Andrius Diksaitis


Maren Winkler