Fliegerärztliche Untersuchungsstelle Klasse 2, LAPL, Cabin Crew



Medical

Medical

Klasse 2



Bitte mitbringen:

  • Antrag Tauglichkeitsuntersuchung – diesen finden Sie mit Ausfüllanleitung in unserem Bereich FORMULARE bzw. in dem des LBA
  • Personalausweis,
  • Flugbuch, alle Fluglizenzen und letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern vorhanden)
  • Brille bzw. Sehhilfen (Kontaktlinsen bitte am Untersuchungstag nicht tragen)
  • Brillenpass (sofern vorhanden)
    nach Möglichkeit augenärztlicher Vorbefund (sofern vorhanden)
  • Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit:
  • Bitte umfassende ärztliche Berichte besorgen (z.B. Entlassungsbericht der Klinik).



Sie brauchen nicht nüchtern zu erscheinen.


Bei Erstuntersuchungen für Klasse 2 und LAPL




Untersuchungsumfang

  • Erhebung Krankenvorgeschichte
  • Körperliche Untersuchung
  • Labor
  • Spirometrie, Pulsoxymetrie
  • Prüfung Sehvermögen
  • Audiometrie nur bei IR (Instrumentenflug), momentan nur über HNO Arzt oder Hörgeräteakustiker möglich.
    5-jährl. bis 40. Lj, dann 2-jährl.
  • Ruhe-EKG
    Erstuntersuchung , dann ab 40. Lj. bei jeder Untersuchung
  • weitere Untersuchungen nach klinischer Indikation


  • Für Klasse 2 und LAPL: AUGENARZTUNTERSUCHUNG zwingend erforderlich  VOR dem Fliegerarzttermin BEI ERSTUNTERSUCHUNG



  • Augenarztuntersuchung bei Änderung der Brillenstärke, Sehverschlechterung oder Augenerkrankung
  • Sofern eine Augenarztuntersuchung (Änderung der Brillenstärke, Sehverschlechterung oder Augenerkrankung) notwendig wird, sollte der Termin vor der fliegerärzlichen Untersuchung wahrgenommen und der entsprechende Bericht mitgebracht werden (Vordruck s. Downloadbereich)!


Bei Verlängerungsuntersuchungen für Klasse 2 und LAPL sind zusätzlich mitzubringen:


Sofern eine Augenarztuntersuchung (Änderung der Brillenstärke, Sehverschlechterung oder Augenerkrankung) notwendig wird, sollte der Termin vor der fliegerärzlichen Untersuchung wahrgenommen und der entsprechende Bericht mitgebracht werden (Vordruck s. Formulare)


Untersuchungsumfang

  • Erhebung Krankenvorgeschichte
  • Körperliche Untersuchung
  • Labor
  • Prüfung Sehvermögen
  • Audiometrie nur bei IR (Instrumentenflug)
    5-jährl. bis 40. Lj, dann 2-jährl.
  • Ruhe-EKG
  • weitere Untersuchungen nach klinischer Indikation
  • Augenarztuntersuchung bei Änderung der Brillenstärke,
    Sehverschlechterung oder Augenerkrankung

Sofern eine Augenarztuntersuchung (Änderung der Brillenstärke, Sehverschlechterung oder Augenerkrankung) notwendig wird, sollte der Termin vor der fliegerärzlichen Untersuchung wahrgenommen und der entsprechende Bericht mitgebracht werden (Vordruck s. Downloadbereich)



Bei Erst- oder Folgeuntersuchungen für Cabin Crew:
  • Brillenpass
  • schon vorhandene Laborbefunde
  • sonstige medizinische Vorbefunde bei Vorerkrankungen



Kosten:


Abrechnung erfolgt nach GOÄ und ggf. weiterem Aufwand.




Share by: